3-CMC (CLOPHEDRON)
3-CMC (CLOPHEDRON)
3-CMC POWDER (3-Chlormethcathinon) gehört innerhalb der Gruppe der Amphetamine zu den Cathinon-Derivaten. Es wird hauptsächlich als „Mephedron-Ersatz“ vermarktet und über Onlineshops vertrieben. Üblicherweise wird 3-CMC als kristallines Pulver verkauft und nasal oder oral konsumiert. 3-CMC POWDER
Wirkung
Im Vergleich zu Mephedron ist die Wirkung weniger euphorisch und empathogen, dafür stärker stimulierend.
Konsumentenberichten zufolge kann sich die Körpertemperatur unangenehm verändern, von Kälteempfinden bis hin zu hoher Körpertemperatur. Weitere Nebenwirkungen sind: Herzrasen, Zähneknirschen und erhöhte Kieferspannung, Augenzittern, Muskelzucken, Schwindel und Schlaflosigkeit.
Risiken
Bei nasalem Konsum kann es zu Nasenbluten, Anschwellen der Nasenschleimhaut und Brennen in Nase und Rachen kommen. Das Kurzzeitgedächtnis kann beeinträchtigt werden. Psychische Nachwirkungen wie Trunkenheitsgefühl, Müdigkeit, etc. können vor allem bei hoher Dosierung noch mehrere Tage nach dem Konsum auftreten.
Es besteht meist ein starker, unkontrollierter Drang zum Nachlegen (Craving).
Achtung: 3-CMC wurde – wie die meisten Research Chemicals – bisher noch nicht am Menschen erforscht. Zu möglichen Langzeitfolgen gibt es derzeit keine gesicherten und zuverlässigen Informationen. Die Substanz steht im Verdacht, stark neurotoxisch zu sein. Je höher die Dosis, umso größer das neurotoxische Potential (Gefahr für Hirnschäden!). 3-CMC POWDER
Aufgrund des starken, unkontrollierten Drangs immer wieder Nachzulegen und dem Verlangen wieder zu konsumieren, besteht – ähnlich wie bei anderen Cathinonen – ein sehr hohes Suchtpotential. Vom Konsum wird strikt abgeraten!
Rechtlicher Status
In Deutschland unterliegt 3-CMC nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Da es sich hierbei um ein Cathinon handelt, fällt 3-CMC unter das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG), das am 26.11.16 in Deutschland in Kraft getreten ist. Somit ist es eine verbotene Substanz.
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